Notfalldienst

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Notfälle sind dringende Behandlungsfälle, die außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten einer ärztlichen Versorgung bedürfen. Dazu wird im Rahmen des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigung ein ärztlicher Notfalldienst organisiert.

Organisierter Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte

Folgende Bereitschaftsdienstzeiten sind durch den organisierten Notfalldienst im Saarland abgedeckt
montags, dienstags und donnerstags: in der Zeit von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages
mittwochs und freitags: in der Zeit von 13:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages

Notfalldienstscheine und Abrechnungspauschalen

Die Notfalldienstpauschalen sind für niedergelassene Ärzte auf Scheinart 41 abzurechnen.
Bei der Abrechnung von Notfalldienstpauschalen ist zu beachten, dass nicht die fachspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen gelten, sondern die hier aufgeführten Notfalldienstpauschalen.

GOP 01212 für den ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt:
Montag, Dienstag, Donnerstag zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr des Folgetages
Mittwoch, Freitag zwischen 13:00 Uhr und 8:00 Uhr des Folgetages
(zusätzlich bei HNO-, Kinder- und Augenärzten am Wochenende, Feiertagen, 24.12., 31.12. und an Brückentagen)

Evtl. folgende weitere Konsultationen am gleichen Tag werden dann mit der GOP 01214, 01216, 01218 (Uhrzeit Angabe nicht vergessen!) abgerechnet.

Zusätzlich können Sie ggf. Abklärungspauschalen und/oder Schweregradzuschläge abrechnen. Für die Berechnung dieser Zuschläge (GOP 01224, 01226) muss eine der vorgegebenen gesicherten Diagnosen vorliegen oder eine ausführliche medizinische Begründung erfolgen (siehe hierzu EBM Präambel 1.2 )

Hausbesuche

Einen Hausbesuch im organisierten Notfalldienst rechnen Sie wie folgt ab: GOP 01418 für den Besuch im organisierten Notdienst. Mitbesuche eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (z. B. Familie, Pflegeheim) müssen über die GOP 01413 EBM abgerechnet werden. (Fachärzte können sich einen Zuschlag über die Ziffer 98110 (EK u. AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland) zum Mitbesuch nach GOP 01413 abrechnen).

Zusätzlich wird die Fahrtkostenpauschale (finden Sie in den regionalen Gebührenordnungen) je Uhrzeit und Radius abgerechnet (Radius wird gemessen ab Praxissitz, einfache Wegstrecke, nur einmal auch wenn Mitbesuche stattfinden)

Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung der GOP 01212, 01214, 01216, 01218 und 01418 unbedingt die Uhrzeit (FK 5006) der Inanspruchnahme angegeben werden muss.

Sicherstellungspauschale bei Diensten unter der Woche

Zusätzlich wird für den Notdienst unter der Woche, bei denen kein Patient/in den Notdienst aufgesucht hat, ein Abrechnungsschein mit dem Pseudopatienten („Notfall Reiner“) mit folgenden vordefinierten Daten in der Abrechnung angelegt werden:

#  Kassennummer (VKNR):  48103
# IK-Nummer der Krankenkasse: 109319309
#  Bezeichnung der Krankenkasse: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
#  Name u. Vorname des Patienten: Notfall, Reiner
#  Geburtsdatum des Versicherten: 01.01.2015
# Versichertenstatus (MFR): 1
#  PLZ des Versicherten (Pseudo-PLZ): 99999
#  Geschlecht des Versicherten: männlich
#  Kostenträger-Abrechnungsbereich (KTAB): 0
#  Gebührenordnungsposition: 98700 bzw. 98701 oder 98705
#  Weiterbehandelnder Arzt: Unbekannt
#  Diagnose: Eintragung einer beliebigen Diagnose

Zu Beginn des Dienstes muss jeder stattgefundene Behandlungstag des Notfalldienstes mit der entsprechenden u.s. Gebührenordnungsposition und der Angabe des Dienstdatums auf den ersten angelegten Schein vermerkt werden.

Für Vertragsärzte (ohne Augenärzte, HNO-Ärzte und Kinderärzte) gilt:
GOP 98705 (mit jeweils 300 Euro Vergütung pro Dienst montags, dienstags und donnerstags sowie jeweils 400 Euro mittwochs und freitags) Hintergrunddienst während der Woche

Für Augenärzte, HNO-Ärzte und Kinderärzte gilt weiterhin:

GOP 98700 (mit jeweils 150 Euro Vergütung pro Dienst) montags, dienstags und donnerstags

GOP 98701 (mit jeweils 200 Euro Vergütung pro Dienst) mittwochs und freitags

!! Die Ziffern werden weiterhin IMMER auf dem “Pseudoschein” eingetragen !!

Abrechnung der Notdienste in der Bereitschaftsdienstpraxis (BDP)

An den Wochenenden, den gesetzlichen Feiertagen, Brückentagen sowie über Weihnachten und Silvester wird der Notfalldienst von der jeweils zuständigen Bereitschaftsdienstpraxis übernommen.
am Wochenende in der Zeit von: samstags 8:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr
an gesetzlichen Feiertagen, Brückentagen sowie am 24. und 31. Dezember in der Zeit von: 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages

Notfalldienstscheine und Abrechnungspauschalen bei Diensten in der BDP

Bereitschaftsdienstpraxen rechnen die im Notfalldienst erbrachten Leistungen auf der Scheinart 41 ab.

Bei der Abrechnung von Notfalldienstpauschalen ist zu beachten, dass nicht die fachspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen gelten.

Zu allen Notfalldienstzeiten ist ausschließlich die GOP 01212 für den ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abzurechnen. Weitere Kontakte mit den GOP 01214, 01216, 01218 unter Angabe der Uhrzeit der Inanspruchnahme (in der Feldkennung 5006).

Zusätzlich können Sie ggf. Abklärungspauschalen und/oder Schweregradzuschläge abrechnen. Für die Berechnung dieser Zuschläge (GOP 01224, 01226) muss eine gesicherte Diagnose vorliegen oder eine ausführliche medizinische Begründung. (Abrechnungsvorgaben des EBM Präambel 1.2 EBM müssen erfüllt sein).

Hausbesuche bei BDP Diensten

Einen Hausbesuch im organisierten Notfalldienst rechnen Sie wie folgt ab:
GOP 01418 für den Besuch im organisierten Not(fall-)dienst, Mitbesuche eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (z. B. Familie, Pflegeheim) müssen über die GOP 01413 EBM abgerechnet werden. Zusätzlich wird die Fahrtkostenpauschale (die Auflistung finden Sie in den regionalen Gebührenordnungen im Download) je Uhrzeit und Radius abgerechnet (Radius wird gemessen ab Praxissitz, einfache Wegstrecke, nur einmal auch wenn Mitbesuche stattfinden)

Notfalldienst der ermächtigen Ärzte und Krankenhäuser

Die Notfalldienst-Pauschalen sind für ermächtigte Ärzte sowie für die Ambulanzen der Krankenhäuser auf Scheinart 43 abzurechnen.

Notfalldienstpauschale und Notfalldienstzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr

Zu allen Notfalldienstzeiten ist ausschließlich die GOP 01210 für den ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abzurechnen. Weitere Kontakte mit den GOP 01214, 01216, 01218 unter Angabe der Uhrzeit der Inanspruchnahme (in der Feldkennung 5006).

Zusätzlich können Sie ggf. Abklärungspauschalen und/oder Schweregradzuschläge (01223) abrechnen. Für die Berechnung dieser Zuschläge muss eine gesicherte Diagnose vorliegen oder eine ausführliche medizinische Begründung (Abrechnungsvorgaben des EBM Präambel 1.2 EBM müssen erfüllt sein).

Videosprechstunde im Notfalldienst

Seit 1. Juli 2022 sind die Notfallpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen 01210 und 01212 auch im Rahmen einer Videosprechstunde im organisierten Not(-fall)dienst berechnungsfähig. Erfolgt im Behandlungsfall eine weitere Videosprechstunde im organisierten Not(-fall)dienst, sind die Notfallkonsultationspauschalen (GOP 01214, 01216 sowie 01218) berechnungsfähig. Nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser dürfen im Notfall keine Videosprechstunde durchführen. 

Bitte beachten Sie hierzu die Voraussetzungen zur Videosprechstunde

Sicherstellungspauschale bei BDP Diensten

GOP 98702 Sitzdienst (SD) (mit jeweils 700 Euro bzw. 1.000 Euro an Hochfeiertagen/NST NK 300 Euro bzw. 400 Euro an Hochfeiertagen)

GOP 98703 Fahrdienst (FD) (mit jeweils 900 Euro bzw. 1.000 Euro an Hochfeiertagen)

GOP 98704 Springer (SP) (mit jeweils 700 Euro bzw. 1.000 Euro an Hochfeiertagen)

GOP 98706 Back-Up-Dienst – Rufbereitschaft ohne Abruf (mit jeweils 150 Euro bzw. 200 Euro an Hochfeiertagen)

GOP 98707 Back-Up-Dienst – mit punktuellem Einsatz zur Unterstützung (mit jeweils 150 Euro bzw. 200 Euro an Hochfeiertagen)

GOP 98708 Back-Up-Dienst – bei Einspringen bei Ausfall eines Arztes (mit jeweils 700 Euro SD/SP bzw. 900 Euro FD sowie 1.000 Euro an Hochfeiertagen

Die GOP des Back-Up-Dienstes muss vom diensthabenden Arzt/Ärztin selbst auf dem ersten Schein oder “Pseudoschein” (GOP 98706) eingetragen werden. Der Back-Up-Dienst kann nur in der BDP Saarbrücken ausgeführt werden.
Kooperationsärzte können nur nach Abschluss eines Kooperationsvertrages tätig werden.
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