KVS-Rechtsquellen
Die Rechtsquellen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland können Sie als pdf-Dateien herunterladen (siehe Anlagen). Wenn Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Rechts/ des Justiziariates.
Aktualisierung der Abrechnungsbestimmungen der KV Saarland
Die Abrechnungsbestimmungen der KV Saarland wurden überarbeitet und aktualisiert. Die Vertreterversammlung der KV Saarland hat den Änderungen in ihrer Sitzung vom 04.09.2024 zugestimmt.
Die geänderte Version tritt zum 01.10.2024 in Kraft.
Übersicht der Änderungen:
- Präambel: Neuformulierung der Bezüge in geschlechtsneutraler Form
- § 2 Absatz 1: redaktionelle Anpassungen
- § 2 Absatz 2: Ergänzung der erforderlichen Signatur der Sammelerklärung für MVZ durch ärztliche Leiter
- § 4 Absatz 1, Satz 2,3,5: redaktionelle Anpassungen
- § 4 Absatz 1 Satz 4: Streichung der Möglichkeit zum Einlesen von Abrechnungsdateien an KVS-Online Terminals, da dies nie in Anspruch genommen wurde und auch nicht mehr zur Verfügung steht. Stattdessen Ergänzung zur Beantragung der Abrechnungsabgabe mittels Datenträger und Erhebung einer Gebühr von 100 € je Quartal
- § 5 Absatz 2: redaktionelle Anpassungen aufgrund von geänderten Gesetzesbezügen
- § 6 Absatz 1: redaktionelle Anpassungen
- § 6 Absatz 2 Satz 2: Streichung der Anrechnung von Kammerbeiträgen und Beiträgen der Versorgungswerke, da dies nicht mehr durch die KV Saarland erfolgt.
- § 6 Absatz 2 Satz 4 – 6: Streichung der Forderung von Bankbürgschaften für MVZ in Trägerschaft von Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung zur Gewährung von monatlichen Abschlagszahlungen aufgrund Unzulässigkeit der Bedingungen durch entsprechende BSG-Rechtsprechung
- § 6 Absatz 9: redaktionelle Anpassungen aufgrund geänderten Gesetzesbezügen und Klarstellung, dass Zahlungseinstellungen nur für etwaige Honorarrückforderungen eingestellt werden können.
- § 11: Änderung des Inkrafttretens zum 01.10.2024
Abrechnungsbestimmungen ab 01.10.2024 herunterladen…
Anpassung der KVS-Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland wurde an mehreren Stellen redaktionell überarbeitet. Zusätzlich erfolgten eine Änderung in Bezug auf das Einladungsverfahren in § 2 sowie Anpassungen in § 11 (Anpassung an elektronische Prozesse).
Geschäftsordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
Anpassung der Gebührenordnung (gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland)
Die Vertreterversammlung beschließt die Gebührenordnung gemäß § 20 Absatz 2 der Satzung der KV Saarland in der nachfolgenden Testfassung. Der Honorarbescheid der KV Saarland wird bereits seit einigen Jahren sowohl in Papierform als auch digital zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich haben sich rund 50 % der Praxen auf der Basis entsprechender individueller Erklärungen für die ausschließlich digitale Zustellung des Honorarbescheides entschieden. Da sich diese digitale Zustellung des Honorarbescheides dauerhaft kostengünstiger auf die Haushaltsmittel der KV Saarland auswirkt, wird künftig nur noch diese Form mit dem allgemeinen Verwaltungskostensatz gedeckt.
Gebührenordnung gemäß § 20 Absatz 2 der Satzung der KV Saarland
KBV-Rechtsquellen
Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden Sie die den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), Verträge, Richtlinien und weitere Rechtsgrundlagen, an denen die KBV mitgewirkt hat oder die für das System der gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung sind.
Bitte beachten Sie, dass einzelne hier veröffentlichte Dokumente gegebenenfalls noch nicht in Kraft getreten sind. Laut §21 der Satzung der KBV erfolgen rechtsverbindliche Veröffentlichungen durch Rundschreiben oder durch Veröffentlichung im “Deutschen Ärzteblatt”.
(Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung).