Angebote der Agentur für Arbeit

Geschätzte Lesedauer: 2 min

Als Arbeitgeber können Sie auf zahlreiche Services der Bundesagentur für Arbeit ganz einfach online zugreifen, zum Beispiel Ihre Stellenangebote auch dort direkt online veröffentlichen.

Einige wichtige Links zu den Services haben wir Ihnen zusammengestellt:


Stellenangebote online veröffentlichen (mit Anlage eines Benutzerkontos und Nutzung aller weiteren digitalen Services)

Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/stellenangebot-melden

Schritt 1 – Zugang anfordern und anmelden: Für die Veröffentlichung Ihres Online-Stellenangebots benötigen Sie ein Benutzerkonto. Mit diesem Konto können Sie auch alle weiteren digitalen Services nutzen. Falls Sie noch keine Anmeldedaten zu unserem Portal haben, dann fordern Sie diese direkt bei Ihrem Arbeitgeber-Service an – am einfachsten gelingt dies telefonisch unter 0800 4 5555 20.

Tipp: Nutzen Sie die Bewerberbörse der Agentur für Arbeit und finden Sie passende Arbeitskräfte in nur wenigen Klicks. Bei Ihrer Suche stehen Ihnen verschieden Such- und Filtermöglichkeiten zur Verfügung. Sie haben ein interessantes Bewerberprofil entdeckt? Dann nehmen Sie direkt Kontakt auf.

Schritt 2 – Stellenangebot veröffentlichen: Unter der Schaltfläche “Neues Stellenangebot” in Ihrem Benutzerkonto finden Sie eine Eingabemaske, die Ihnen hilft, die wichtigsten Fragen zum Angebot aus Bewerbersicht zu beantworten. Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser werden passende Bewerberinnen und Bewerber angesprochen. Laden Sie gegebenenfalls Ihr Firmen-Logo hoch, damit es prominent in Ihrer veröffentlichten Stellenanzeige in unserer Jobsuche erscheint. Wenn Sie noch nicht zufrieden mit Ihrer Stellenanzeige sind oder etwas ändern möchten, dann können Sie auch nach der Veröffentlichung das Angebot jederzeit anpassen.

Infos zu den Themen Fachkräftesicherung und zur Weiterbildung von Beschäftigten

Link: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/saarland/weiterbildung

Der Wandel der Arbeitswelt und das Thema Fachkräftesicherung hängen unmittelbar zusammen. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung hat bereits seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert bei der Agentur für Arbeit Saarland. Sie hat sich mit einem Portfolio an Leistungen dafür aufgestellt – sie bietet Unternehmen und ihren Beschäftigten eine speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Förderung.

Infos zur Assistierten Ausbildung (AsA)

Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/assistierte-ausbildung-betriebe

Sie möchten jungen Menschen eine Chance geben, die besondere Förderung brauchen und eine Ausbildung evtl. nicht ohne Unterstützung schaffen. Dafür gibt es die Assistierte Ausbildung (AsA). Die Auszubildenden bekommen individuell angepassten Förderunterricht und Unterstützung bei persönlichen Problemen. Darüber hinaus wird Ihnen als ausbildendes Unternehmen Entlastung bei der Durchführung und Organisation der Ausbildung angeboten. Die Assistierte Ausbildung kann auch bereits vor Ausbildungsbeginn zur Unterstützung der Ausbildungsaufnahme ansetzen.

Infos zur Einstiegsqualifizierung (EQ)

Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung. Ansprechpartner für interessierte Unternehmen ist der Arbeitgeber-Service. Vorteile der Einstiegsqualifizierung: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber lernen Sie durch die Einstiegsqualifizierung potenzielle Auszubildende kennen und können sich zukünftige Fachkräfte sichern. Gleichzeitig unterstützen Sie benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg ins Berufsleben: Sie lernen die entsprechenden Ausbildungsinhalte kennen, können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und ihre Potenziale entdecken.

Infos zu Eingliederungszuschüssen (EGZ)

Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/eingliederungszuschuss-zur-foerderung-arbeitsaufnahme

Als Arbeitgeber/in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie offene Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen.

Direktlink zum Flyer: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba033295.pdf

Texte und Verlinkungen mit freundlicher Genehmigung der Agentur für Arbeit Saarland
War dieser Artikel hilfreich?
Nein