Für ärztlichen Nachwuchs gibt es im Bereich der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung viele finanzielle Fördermöglichkeiten. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick geben.
Studium
Im Studium haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Zuschuss zur Famulatur in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung
- Zuschuss zum Blockpraktikum in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung
- Zuschuss zum PJ für das Wahlfachtertial Allgemeinmedizin
Facharztweiterbildung
Während Ihrer Facharztweiterbildung kann im Rahmen der Weiterbildungszeiten in der ambulanten Versorgung die
erfolgen.
Förderung, wenn Sie bereits Facharzt sind
Auch wenn Sie bereits Facharzt/Fachärztin sind und vertragsärztlich tätig werden möchten oder bereits sind, bieten sich Ihnen verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten.
Wiedereinstieg nach einer Berufspause (Elternzeit, Auslandsaufenthalt o. Ä.):
Förderung von Zusatzweiterbildung und Fortbildung:
- Finanzielle Förderung der Zusatzweiterbildung Suchtmedizin
- Finanzielle Förderung der Fortbildung zur VERAH (nichtärztliche Praxisassistenz) für MFA
Finanzielle Förderung der vertragsärztlichen Tätigkeit in förderungsfähigen Regionen:
- Ansiedlungsförderung für die Niederlassung oder die Anstellung von Ärzt:innen in förderungsfähigen Regionen
- Zuschuss für Leistungen des Praxisbudgets in (drohend) unterversorgten Planungsbereichen
Überblick der Strukturfonds-Förderungen:
Melden Sie sich bei uns, um mehr zu den finanziellen Fördermöglichkeiten zu erfahren – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir beraten Sie auch gerne in einem persönlichen Termin rund um das Thema Niederlassung. Wir freuen uns über Ihren Anruf (0681-998370)
oder per Kontaktformular: Thema “Sicherstellung/ Niederlassung”.