VZD – Verzeichnisdienst in der Telematikinfrastruktur

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Allgemein

Der Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (kurz: TI-Verzeichnisdienst) dient als zentrales Adressierungsverzeichnis – ähnlich einem allgemeinen Adressbuch – für die Anwendungen innerhalb der TI.

Der TI-Verzeichnisdienst wird beispielsweise für die Berechtigungsvergabe der elektronischen Patientenakte durch Versicherte oder auch für den gezielten Nachrichtenversand über den Dienst “Kommunikation im Medizinwesen” (KIM) genutzt. Die gematik ist als Betreiber des TI-Verzeichnisdienstes dafür zuständig, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet wird.

Einträge in den TI-Verzeichnisdienst dürfen nur qualitätsgesichert vorgenommen werden. Diese Aufgabe wurde an die KVen als Herausgeber der SMC-B Praxisausweise übertragen. Die KVen sind gemäß dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) seit 1. Dezember 2020 durch §313 Abs. 5 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, die ihnen vorliegenden, im TI-Verzeichnisdienst zu speichernden Daten der TI-Anwender an den TI-Verzeichnisdienst zu übermitteln und aktuell zu halten.

Vorgehensweise

Seit 1. Dezember 2020 erfolgt der Eintrag in den TI-Verzeichnisdienst mit der Freischaltung der neuen Praxisausweise sowie für alle vor dem 1. Dezember 2020 freigeschalteten und noch gültigen Praxisausweise. Der jeweilige Praxisausweis-Anbieter benachrichtigt den SMC-B Antragsteller per E-Mail über den erfolgten Eintrag. Neben den Basisdaten einer Betriebsstätte wird auch der Zertifikatseintrag des Praxisausweises in den TI-Verzeichnisdienst eingetragen.

Befüllung des TI-Verzeichnisdienstes

Seit Dezember 2020 hat die Befüllung des TI-Verzeichnisdienstes durch die zugelassenen Anbieter begonnen. Die Landesärztekammern, die Landeszahnärztekammern, die KVen, die KZVen, die Landesapothekerkammern, die Psychotherapeutenkammern und die Deutsche Krankenhausgesellschaft übermitteln fortlaufend in einem automatisierten Verfahren die zu speichernden aktuellen Daten der Nutzer an den VZD.

Im TI-Verzeichnisdienst hinterlegte Daten:

  • Name der Betriebsstätte, des Arztes, der Apotheke, …
  • Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort
  • Bundesland (KV-Bereich der Betriebsstätte)
  • Telematik-ID
  • Spezielle Fachgebietscodierung
  • KIM-Adresse

Diese Daten werden vom SMC-B Karten-Anbieter befüllt und müssen von den KV berichtigt werden, Grundlage liefern hier die jeweiligen Arztregister.

Nach Sperrung aller SMC-B Karten einer Betriebsstätte (z. B. wegen Betriebsstättenschließung) wird der Eintrag im TI-Verzeichnis ungültig und ist nicht mehr ersichtlich.

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