eAU – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Allgemein

Mit der Digitalisierung des “Gelben Scheins” wurde die eAU für Praxen zum 01.10.2021 verpflichtend eingeführt.

Voraussetzungen und Bestandteile

Sie benötigen für die eAU:

  • einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) über einem E-Health-Konnektor.
    Vorhandene Konnektoren können zu E-Health-Konnektoren upgedated werden
  • einen KIM-Dienst
  • optional ein Modul für Ihre Praxisverwaltungssoftware (PVS)
  • einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) der 2. Generation und höher für die elektronische Signatur (z. B. obligatorisch für den Versand von eArztbriefen).

Zeitplan

Ab dem 01.10.2021 sind Vertragsärztinnen und-ärzte über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, die AU elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.
Die Versicherten erhalten vorerst weiterhin eine Papierbescheinigung mit jeweils einem Durchschlag für sich und ihren Arbeitgeber.
Eine Übergangsregelung sieht vor, dass in Praxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, die Ärztinnen und Ärzte übergangsweise das alte Verfahren anwenden können. Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich.

Ab dem 01.01.2023 soll die Meldung an die Arbeitgeber digital durch die Krankenkassen erfolgen.

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