Förderung mit monatlich bis zu 5.400 Euro
Im Rahmen des § 75a SGB V werden neben der finanziellen Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin auch die ambulanten Weiterbildungsabschnitte weiterer Facharztgruppen mit monatlich 5.400,00 € (Vollzeitbeschäftigung) durch die KV Saarland und die Krankenkassen finanziell gefördert.
Die zu fördernden Stellen sind hier allerdings auf bundesweit 2.000 begrenzt. Für das Saarland bedeutet dies, dass 23,53 Weiterbildungsstellen (in Vollzeit) gefördert werden können. Die Festlegung der zu fördernden Facharztgruppen wurde unter der Berücksichtigung regionaler Versorgungsstrukturen zwischen der KV Saarland und den Vertretern der saarländischen Kranken- und Ersatzkassen getroffen.
Geförderte Fachgruppen
Für das kommende Förderjahr wurden die bisherigen Facharztgruppen definiert:
- Kinder- und Jugendmedizin: 2,94 Stellen
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe: 2 Stellen
- Augenheilkunde: 2 Stellen
- Haut- und Geschlechtskrankheiten: 2 Stellen
- HNO-Heilkunde: 2 Stellen
- Nervenheilkunde: 2 Stellen
- Orthopädie und Chirurgie: 2 Stellen
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: 2 Stelle
- Urologie: 2 Stellen
Aus der verbleibenden Anzahl der Förderstellen des regionalen Förderstellenkontingents wird ein arztgruppenunabhängiges Förderstellenkontingent gebildet, welches zur Förderung einer fachärztlichen Weiterbildung verwendet wird, wenn das jeweilige arztgruppenbezogene Förderstellenkontingent bereits ausgeschöpft ist. Das fachgruppenunabhängige Kontingent darf nicht mehr zur Hälfte von derselben Facharztgruppe besetzt sein.
- Fachgruppenunabhängiges Förderstellenkontingent: 4,59 Stellen
Die Praxis ist im Besitz einer gültigen Weiterbildungsbefugnis.
Der zu fördernde Weiterbildungsabschnitt ist im Rahmen der gültigen Weiterbildungsordnung anrechnungsfähig.
Die Vertragsarztpraxis ist überwiegend konservativ tätig.
Nähere Informationen finden Sie in den FAQ im Downloadbereich.
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