Zum 01. Januar 2021 wird die Heilmittelrichtlinie neu gefasst. Solch umfassende Änderungen haben wir normalerweise zum Anlass genommen, Präsenzveranstaltungen anzubieten. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist uns dies leider nicht möglich, so dass wir Ihnen anhand eines Sonderrundschreibens die wichtigsten Änderungen auf dem Verordnungsblatt erläutern möchten.
Wir werden Ihnen auf unserer Internetseite weitere Informationen zur Verfügung stellen, die Ihnen die Umstellung erleichtern.
Sollten im Praxisalltag Fragen aufkommen, können Sie sich gerne auch telefonisch oder per Kontaktformular an uns wenden:
Kontaktformular: Thema “Verordnungsberatung, Projekte und Beratungskoordination”
Weitere Informationen
Diagnoseliste (Verlinkung zur KBV)
Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs (Verlinkung zum G-BA)