Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie zum Beispiel Gehhilfen, Blutdruckmessgeräte oder ähnliche Mittel, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen sollen. Die Details regelt die Hilfsmittel Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Im GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis werden Produkte gelistet, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung fallen.
Das Verzeichnis ist jedoch keine abschließende Positivliste, sondern dient als Orientierungs- und Auslegungshilfe.